Notruf: 112
 
 
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Infothek & Downloads

» Rauchmelder retten Leben:

         
    Gefährlicher als das Feuer ist der Brandrauch!

    Weitaus schneller als Flammen und auch deutlich tödlicher bei einem Brand sind Rauchgase. 80 bis 90 % aller Brandopfer fallen nicht dem Feuer sondern dem Rauch zum Opfer... [mehr]


» Brandschutztipps: Hier klicken um zur nächsten Seite zu gelangen


» Die Dienstgrade und ihre Voraussetzungen in SH: Hier klicken um zur nächsten Seite zu gelangen


» Funkrufnamen Kreis Segeberg: Hier klicken um die PDF liste zu öffnen  (Stand:11/2009)


» Wie setze ich einen Notruf ab:

      
    Feuerwehr / Rettungsdienst - Tel: 112

    Zu aller erst - RUHE BEWAHREN - keine Hektik hochkommen lassen.
       

    Ein Notruf sollte immer Antwort auf die folgenden 5 W-Fragen geben. Diese Regel kann bei
     jedem Notruf in jedem Land angewendet werden. Also keine Angst vor dem Absetzen eines
     Notrufes. Falsch kann man nichts machen, im schlimmsten Fall fragt der Mitarbeiter/-in aus
     der Leitstelle nach.
     

     

    Wer meldet?

     Nennen Sie Vor- und Nachnamen. Ihnen wird ein Notruf nicht in Rechnung gestellt.
     Es sei den Sie machen vorsätzlich falsche Angaben.
     
     

    Was ist passiert?

     Beschreiben Sie was passiert ist. Z.B.:
     - Meine Küche brennt.
     - Ein Autounfall. Zwei Personen sind verletzt und eine ist eingeklemmt.

     Durch eine ungefähre Angabe der Unglücksart/-größe ermöglichen Sie dem Mitarbeiter
     der Leitstelle das Ausmaß des Geschehens zu überblicken. Dieser kann dann besser
     abschätzen welche und wie viele Kräfte benötigt werden.
     
     

    Wo ist es passiert?

     Neben den Angaben wie Ortschaft, Straßenname und Hausnummer ist es bei
     Hochhäusern wichtig die Etage anzugeben. Eventuell wird eine Drehleiter benötigt.
     Auf Autobahnen immer die Fahrtrichtung angeben.
     Die Rettungskräfte müssen von der richtigen Seite anfahren.
     Ein halten auf der entgegengesetzten Fahrbahn ist auch dem Rettungsdienst
     untersagt.
     
     

    Wie viele Menschen sind betroffen, verletzt, gefährdet, eingeklemmt?

     Wenn Personen eingeklemmt sind, sagen Sie es gleich.
     Die Feuerwehr wird bei einem Unfall nicht immer automatisch mitalarmiert.
     Auch die Angabe der Anzahl an verletzten Personen ist sehr wichtig.
     Für jede Person wird ein Krankenwagen benötigt. Und wenn keine Personenangabe 
     erfolgt, wird nur ein Krankenwagen zum Unfallort geschickt.
     Scheuen Sie sich auch nicht ungefähre Angaben zu machen. Lieber eine "etwa" Angabe als keine.
     
     

    Warten auf Rückfragen?

     Sie könnten eine Angabe vergessen haben, oder der Leitstellendisponent hat Sie nicht
     richtig verstanden.
     

    Eins noch:

    Befolgen Sie immer die Anweisungen des Disponenten. Diese wissen genau was zu tun ist und stehen ihnen bei. Weisen Sie die Feuerwehr / Rettungskräfte ein. Nicht jeder Fahrer ist ortskundig.

    Schließen Sie bei Bränden wenn möglich alle Fenster und Türen und nehmen Sie Ihren Haustürschlüssel mit. Dadurch ermöglichen Sie der Feuerwehr ein schnelleres Betreten Ihrer Wohnung.
     

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» Feuerwehrdienstvorschriften:

      
    Feuerwehr-Dienstvorschriften:
     

    zum öffnen bitte links auf das PDF-Symbol klicken

    Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 1
    "Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
    (Ausgabe September 2006, Stand März 2007)
     
    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH vor
    und hat eine Größe von ca. 10 MByte.
          

    Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2
    "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren"
    (Ausgabe 2003)
     

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH vor
    und hat eine Größe von ca. 430 kByte.
      

    Feuer-Dienstvorschrift FwDV 3
    "Einheiten im
    Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" (Ausgabe 2008)
     
    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH vor
    und hat eine Größe von ca.150 kByte 
       

    Ergänzung zur Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 3
    "Einheiten im Hilfeleistungseinsatz"
    (Ausgabe  2008)
     
    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH vor
    und hat eine Größe von ca.25 kByte 
      

    Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7
    "Atemschutz"
    (Ausgabe August 2004)
     
    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH vor
    und hat eine Größe von ca. 142 kByte.
          

    Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 8
    "Tauchen"
    (Stand August 2004)
     
    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei Landesfeuerwehrschule-SH vor
    und hat eine Größe von ca. 163 kByte.
          

    Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 13-1
    "Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz"

     
    Die im Erlass vom 14. August 1987 – IV 350 b – 166.251 – eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1 "Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz" werden auf Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 25. August 2008 - IV 333 - 166.431.5 zum 1. September 2008 aufgehoben.
         
    Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 100
    "Führung und Leitung im Einsatz "
    (Ausgabe 1999)
     
    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH vor
    und hat eine Größe von ca. 350 kByte.

      
    Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500
    "Einheiten im ABC-Einsatz "
    (Ausgabe August 2004)
     
    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH vor
    und hat eine Größe von ca. 660 kByte.
         

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» Brandschutzgesetz:

      
    Brandschutzgesetz:
     

    zum öffnen bitte links auf das PDF-Symbol klicken

    Amtliche Abkürzung: BrSchG
    Ausfertigungsdatum: 10.02.1996
    Textnachweis ab: 01.01.2003
    Dokumenttyp: Gesetz
    Quelle: Wappen Schleswig-Holstein
    Fundstelle: GVOBl. 1996, 200
    Gliederungs-Nr: 2131-2

       
     

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» Knoten und Stiche:

      
    Knoten und Stiche:
     

    zum öffnen bitte links auf das PDF-Symbol klicken

    Taschenbuch Knoten und Stiche
    Vom 10.Februar 1996


    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 1,56 MByte.
       
     

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» Feuerwehrausbildung Schleswig-Holstein:

      
    Feuerwehrausbildung Schleswig-Holstein:
     

    zum öffnen bitte links auf das PDF-Symbol klicken

    Leitfaden VU Person klemmt
    Von 06.Juni 2007


    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 460 kByte.
       
     
    Leitfaden Verhalten im Innenangriff
    Von 01.März 2006


    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 92 kByte.
       
     
    Feuerwehrfahrzeuge
    Vom 23.Januar 2009


    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 1,2 MByte.
     

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» Leistungsbewertung Roter Hahn:

      
    Leistungsbewertung Roter Hahn:
     

    Aktuellster Stand 2009:
    zum öffnen bitte links auf das PDF-Symbol klicken

    Komplett Unterlage Leistungsbewertung Roter Stufe I bis V

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 190 kByte.
     
     
    Die Stiftung Roter Hahn - Beschreibung

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 89 kByte.
       
     
    Anmeldeformular Roter Hahn, Stufen I - V

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 286 kByte.
       

     
    Checkliste Leistungsbewertung Roter Hahn

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 29 kByte.
       

     
    Bedingungen: Roter Hahn Stufe I

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 63 kByte.
       

     
    Bedingungen: Roter Hahn Stufe II

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 64 kByte.
       

     
    Bedingungen: Roter Hahn Stufe III

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 69 kByte.
       

     
    Bedingungen: Roter Hahn Stufe IV

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 70 kByte.
       

     
    Bedingungen: Roter Hahn Stufe V

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 71 kByte.
       

     
    Fragebogen Mannschaft: Roter Hahn Stufe III bis V

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 85 kByte.
       

     
    Fragebogen Maschinisten und Gerätewarte: Roter Hahn Stufe III bis V

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 83 kByte.
       

     
    Fragebogen Vorstand und Führung: Roter Hahn Stufe III bis V

    Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca. 87 kByte.
       

     

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» Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn:

      
    Die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste fahren nie zum Spaß mit Blaulicht und Horn!
    Wenn Sie fahren, stehen das Leben von Menschen oder große Sachwerte auf dem Spiel !
    SCHAFFEN SIE IHNEN DESHALB BITTE IMMER FREIE BAHN !
     

    In der Ortschaft:
    • Ruhe bewahren
    • Langsamer werden, wenn möglich äußerst weit rechts fahren.
      Benutzen Sie den Bürgersteig als Ausweichzone mit !
    • Halten Sie ihren PKW an, wenn Sie können und die Einsatzfahrzeuge nicht mehr behindern. Lassen Sie die Einsatzfahrzeuge passieren. Vorsicht, die Feuerwehr fährt oft mit mehreren Fahrzeugen. Deshalb erst in den Rückspiegel schauen, bevor Sie weiterfahren.
    • Das gleiche gilt für die Gegenfahrbahn.
    • Fahren Sie nie in eine Kreuzung ein, wenn Sie dadurch ein Einsatzfahrzeug behindern würden.
    • An der roten Ampel: Bleiben Sie nicht vor der roten Ampel stehen, sondern fahren sie langsam in die Kreuzung ein, oder auf die Verkehrsinsel, wenn sich ein Einsatzfahrzeug von hinten nähert und lassen sie es passieren.
      Dies ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern wird geduldet.
     

    Auf Bundes /
    Landstraßen

    • Ruhe bewahren
    • Geschwindigkeit verlangsamen, rechts heranfahren.
    • Auch bei entgegen kommenden Einsatzfahrzeugen
    • Einsatzfahrzeuge passieren lassen.
    • Überholen Sie keine langsam fahrenden Feuerwehr- oder Rettungswagen.
      Sie könnten in einen Unfall rasen!
     

    Auf der
    Autobahn:

    • Ruhe bewahren
    • Gasse bilden: bei zwei Fahrspuren in der Mitte, bei drei oder mehr Fahrspuren zwischen der linken und der mittleren Fahrspur.
    • Gasse nicht schließen, es können Polizei, Notarztwagen, Abschleppwagen, oder weitere Feuerwehrfahrzeuge folgen.
    • Blockieren Sie nie die Standspur. ( Einsatzfahrzeuge können diese dann mitbenutzen. )
    • Überholen Sie keine langsam fahrenden Feuerwehr- oder Rettungswagen.
      Sie könnten in einen Unfall rasen!
     

» Hinweis:

    Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - ''Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Da wir unseren Besuchern Links zur Verfügung stellen und wir dadurch keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben, distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Seiten ausgebrachten Links.
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Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr