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Infothek & Downloads
» Rauchmelder retten Leben:
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Weitaus schneller als Flammen und auch deutlich tödlicher bei
einem Brand sind Rauchgase. 80 bis 90 % aller Brandopfer fallen nicht
dem Feuer sondern dem Rauch zum Opfer... [mehr]
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» Brandschutztipps: Hier klicken
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» Die Dienstgrade und ihre Voraussetzungen in SH: Hier klicken
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» Funkrufnamen Kreis Segeberg: Hier klicken
um die PDF liste zu öffnen (Stand:11/2009)
» Wie setze ich einen Notruf ab:
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Feuerwehr /
Rettungsdienst - Tel: 112
Zu aller erst - RUHE
BEWAHREN - keine Hektik hochkommen lassen.
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Ein Notruf
sollte immer Antwort auf die folgenden 5 W-Fragen
geben. Diese Regel kann bei
jedem Notruf in jedem Land angewendet werden.
Also keine Angst vor dem Absetzen eines
Notrufes. Falsch kann man nichts machen, im
schlimmsten Fall fragt der Mitarbeiter/-in aus
der Leitstelle nach.
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Wer
meldet?
Nennen Sie Vor- und
Nachnamen. Ihnen wird ein Notruf nicht in Rechnung
gestellt.
Es sei den Sie machen vorsätzlich
falsche Angaben.
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Was
ist passiert?
Beschreiben Sie was
passiert ist. Z.B.:
- Meine Küche brennt.
- Ein Autounfall. Zwei Personen sind verletzt
und eine ist eingeklemmt.
Durch eine ungefähre Angabe der
Unglücksart/-größe
ermöglichen Sie dem Mitarbeiter
der Leitstelle das Ausmaß des Geschehens zu überblicken.
Dieser kann dann besser
abschätzen welche und wie viele Kräfte benötigt werden.
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Wo
ist es passiert?
Neben den Angaben wie
Ortschaft, Straßenname und Hausnummer ist es bei
Hochhäusern wichtig die Etage anzugeben. Eventuell wird
eine Drehleiter benötigt.
Auf Autobahnen immer die Fahrtrichtung angeben.
Die Rettungskräfte
müssen von der richtigen Seite anfahren.
Ein halten auf der entgegengesetzten Fahrbahn
ist auch dem Rettungsdienst
untersagt.
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Wie
viele Menschen sind betroffen, verletzt, gefährdet,
eingeklemmt?
Wenn Personen eingeklemmt
sind, sagen Sie es gleich.
Die Feuerwehr wird bei
einem Unfall nicht immer automatisch mitalarmiert.
Auch die
Angabe der Anzahl an verletzten Personen ist sehr wichtig.
Für jede Person wird ein
Krankenwagen benötigt. Und wenn keine
Personenangabe
erfolgt, wird nur ein Krankenwagen zum
Unfallort geschickt.
Scheuen Sie sich auch nicht ungefähre Angaben zu machen. Lieber eine
"etwa" Angabe als keine.
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Warten
auf Rückfragen?
Sie könnten eine Angabe
vergessen haben, oder der Leitstellendisponent hat
Sie nicht
richtig verstanden.
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Eins
noch:
Befolgen
Sie immer die Anweisungen des Disponenten. Diese
wissen genau was zu tun ist und stehen ihnen bei. Weisen Sie die Feuerwehr / Rettungskräfte
ein. Nicht jeder Fahrer ist ortskundig.
Schließen
Sie bei Bränden wenn möglich alle Fenster und Türen und nehmen
Sie Ihren Haustürschlüssel mit. Dadurch ermöglichen Sie der Feuerwehr ein
schnelleres Betreten Ihrer Wohnung.
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» Feuerwehrdienstvorschriften:
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Feuerwehr-Dienstvorschriften:
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Feuerwehr-Dienstvorschrift
FwDV 1
"Grundtätigkeiten - Lösch- und
Hilfeleistungseinsatz"
(Ausgabe September
2006, Stand März 2007)
Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH
vor
und hat eine Größe von ca. 10 MByte.
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Feuerwehr-Dienstvorschrift
FwDV 2
"Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" (Ausgabe
2003)
Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH
vor
und hat eine Größe von ca. 430 kByte.
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Feuer-Dienstvorschrift
FwDV 3
"Einheiten im Lösch-
und Hilfeleistungseinsatz" (Ausgabe
2008)
Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH
vor
und hat eine Größe von ca.150 kByte
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Ergänzung zur Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 3
"Einheiten im Hilfeleistungseinsatz"
(Ausgabe 2008)
Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH
vor
und hat eine Größe von ca.25 kByte
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Feuerwehr-Dienstvorschrift
FwDV 7
"Atemschutz" (Ausgabe August 2004)
Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH
vor
und hat eine Größe von ca. 142 kByte.
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Feuerwehr-Dienstvorschrift
FwDV 8
"Tauchen" (Stand August 2004)
Dieses Dokument liegt als
PDF-Datei bei Landesfeuerwehrschule-SH
vor
und hat eine Größe von ca. 163 kByte.
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Feuerwehr-Dienstvorschrift
FwDV 13-1
"Die Gruppe im technischen
Hilfeleistungseinsatz"
Die im Erlass vom 14. August 1987 – IV 350 b – 166.251 –
eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1
"Die Gruppe im technischen
Hilfeleistungseinsatz" werden auf
Erlass des Innenministeriums des Landes
Schleswig-Holstein vom 25. August 2008 - IV 333 -
166.431.5 zum 1. September 2008
aufgehoben.
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Feuerwehr-Dienstvorschrift
FwDV 100
"Führung und Leitung im Einsatz " (Ausgabe
1999)
Dieses Dokument liegt als PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH
vor
und hat eine Größe von ca. 350 kByte.
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Feuerwehr-Dienstvorschrift
FwDV 500
"Einheiten im ABC-Einsatz " (Ausgabe
August 2004)
Dieses Dokument liegt als
PDF-Datei bei der Landesfeuerwehrschule-SH
vor
und hat eine Größe von ca. 660 kByte.
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» Brandschutzgesetz:
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Brandschutzgesetz:
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| Amtliche Abkürzung: |
BrSchG |
| Ausfertigungsdatum: |
10.02.1996 |
| Textnachweis ab: |
01.01.2003 |
| Dokumenttyp: |
Gesetz |
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» Knoten und Stiche:
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Knoten und Stiche:
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Taschenbuch
Knoten und Stiche
Vom 10.Februar 1996
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
1,56 MByte.
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» Feuerwehrausbildung Schleswig-Holstein:
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Feuerwehrausbildung Schleswig-Holstein:
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Leitfaden
VU Person klemmt
Von 06.Juni 2007
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
460 kByte.
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Leitfaden
Verhalten im Innenangriff
Von 01.März 2006
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
92 kByte.
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Feuerwehrfahrzeuge
Vom 23.Januar 2009
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
1,2 MByte. |
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» Leistungsbewertung Roter Hahn:
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Leistungsbewertung
Roter Hahn:
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Aktuellster Stand 2009:
zum öffnen
bitte links auf das PDF-Symbol klicken |
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Komplett
Unterlage Leistungsbewertung Roter Stufe I bis V
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
190 kByte.
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Die
Stiftung Roter Hahn - Beschreibung
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
89 kByte.
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Anmeldeformular
Roter Hahn, Stufen I - V
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
286 kByte.
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Checkliste
Leistungsbewertung Roter Hahn
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
29 kByte.
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Bedingungen:
Roter Hahn Stufe I
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
63 kByte.
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Bedingungen:
Roter Hahn Stufe II
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
64 kByte.
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Bedingungen:
Roter Hahn Stufe III
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
69 kByte.
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Bedingungen:
Roter Hahn Stufe IV
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
70 kByte.
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Bedingungen:
Roter Hahn Stufe V
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
71 kByte.
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Fragebogen
Mannschaft:
Roter Hahn Stufe III bis V
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
85 kByte.
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Fragebogen
Maschinisten und Gerätewarte:
Roter Hahn Stufe III bis V
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
83 kByte.
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Fragebogen
Vorstand und Führung:
Roter Hahn Stufe III bis V
Dieses Dokument
liegt als PDF-Datei vor und hat eine Größe von ca.
87 kByte.
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» Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn:
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Die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste fahren nie zum Spaß mit Blaulicht und
Horn!
Wenn Sie fahren, stehen das Leben von Menschen oder große Sachwerte auf dem Spiel !
SCHAFFEN SIE IHNEN DESHALB BITTE IMMER FREIE BAHN !
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| In der
Ortschaft: |
- Ruhe bewahren
- Langsamer werden, wenn möglich äußerst weit rechts fahren.
Benutzen Sie den Bürgersteig als Ausweichzone mit !
- Halten Sie ihren PKW an, wenn Sie können und die
Einsatzfahrzeuge nicht mehr behindern. Lassen Sie die Einsatzfahrzeuge passieren.
Vorsicht, die Feuerwehr fährt oft mit mehreren Fahrzeugen. Deshalb erst in den
Rückspiegel schauen, bevor Sie weiterfahren.
- Das
gleiche gilt für die Gegenfahrbahn.
- Fahren Sie nie in eine Kreuzung ein, wenn Sie dadurch ein
Einsatzfahrzeug behindern würden.
- An der roten Ampel: Bleiben Sie nicht vor der roten Ampel stehen,
sondern fahren sie langsam in die Kreuzung ein, oder auf die Verkehrsinsel, wenn sich ein
Einsatzfahrzeug von hinten nähert und lassen sie es passieren.
Dies ist keine
Ordnungswidrigkeit, sondern wird geduldet.
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Auf Bundes /
Landstraßen |
- Ruhe bewahren
- Geschwindigkeit verlangsamen, rechts heranfahren.
- Auch bei entgegen kommenden Einsatzfahrzeugen
- Einsatzfahrzeuge passieren lassen.
- Überholen Sie keine langsam fahrenden Feuerwehr- oder
Rettungswagen.
Sie könnten in einen Unfall rasen!
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Auf der
Autobahn: |
- Ruhe bewahren
- Gasse bilden: bei zwei Fahrspuren in der Mitte, bei drei oder
mehr Fahrspuren zwischen der linken und der mittleren Fahrspur.
- Gasse nicht schließen, es können Polizei, Notarztwagen,
Abschleppwagen, oder weitere Feuerwehrfahrzeuge folgen.
- Blockieren Sie nie die Standspur. ( Einsatzfahrzeuge können
diese dann mitbenutzen. )
- Überholen Sie keine langsam fahrenden Feuerwehr- oder
Rettungswagen.
Sie könnten in einen Unfall rasen!
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» Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - ''Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links
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